Zurück zu Seite 4 Weiter zu Seite 6 Demografische Entwicklung der Region Nordwestmecklenburg Mecklenburg hat in den letzten Jahren schon erkannt, dass der demografische Wandel zwei Gruppen im Focus hat – jüngere Famlien mit Kindern (dies bedingt die Schaffung von Arbeitsplätzen), aber auch ganz stark die immer älter werdenden Menschen. Die Zahl der ambulant zu pflegenden Menschen wird in dieser Region in den nächsten Jahren sehr stark ansteigen. Im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2030 steigt der Anteil der Altersgruppe 65 Jahre und älter auf über 35 %, dadurch bedingt, die Zahl der stationär zu pflegenden Menschen auf ebenfalls prognostizierte 36 %. Auf Grund der starken Zunahme der älteren Menschen und der damit verbundenen Zunahme von Pflegebedürftigen kommt der Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur und der Vernetzung von Pflegeleistungen eine besondere Bedeutung zu. Das Land Mecklenburg betreibt hier demografisch bedingte, intensive Maßnahmen im Städtebau. Wohn und Lebensqualität für Seniorinnen und Senioren zu verbessern und ,,aktiv zu gestalten“. Die ,,Wohngemeinschaft Diamant“ bietet sowohl neue Arbeitsplätze, als vor allen Dingen auch altersgerechten, barrierefreien und serviceorientierten Wohn- und Lebensraum. Der Wunsch älterer Menschen, auch bei Unterstützungsbedarf einen eigenen Haushalt zu führen und möglichst nicht in eine stationäre Einrichtung umzuziehen, ist auch im Landkreis Nordwestmecklenburg stark ausgeprägt. Dazu muss aber das Angebot an geeigneten Wohnungen ausgebaut werden. Auszug aus dem Pflegesozialplan für den Landkreis Nordwestmecklenburg Oft sind Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“, d.h. sie werden nur zeitweise für die Kurzzeitpflege und je nach Bedarf auch für stationäre Pflege genutzt. Diese Art von Kurzzeitpflegeplätzen stellt für die Betroffenen aber ein unsicheres Angebot dar, und auch die Pflegeberatung kann mit diesen Plätzen schlecht planen. Daher sind aus fachlicher Sicht eigenständige (solitäre) Angebote der Kurzzeitpflege zu empfehlen, die ständig für diesen Zweck vorgehalten werden und damit verlässlich einzuplanen sind. Die Einrichtungen, die eine eigenständige Kurzzeitpflege anbieten, sind konzeptionell auch eher auf eine Rehabilitation und aktivierende Pflege ausgerichtet, da ihre Klienten in der Regel auf die Rückkehr in einen Privathaushalt vorbereitet werden, während auf eingestreuten Pflegeheimplätzen meist nur der „normale“ Heimalltag miterlebt wird. Eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung kann für Pflegebedürftige ebenso wie für deren Angehörige auch attraktiver sein als der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, wenn sie die Atmosphäre eines „Pflegeurlaubs“ vermittelt. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit stellt die Kurzzeitpflege allerdings eine besondere Herausforderung dar, da eine gute Auslastung nur durch ein flexibles Belegungsmanagement und eine intensive Informations und Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden kann. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI für bis zu vier Wochen und ab Januar 2015 bis zur Höhe von 1.612 EUR pro Kalenderjahr. Die für ähnliche Krisensituationen vorgesehene Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, die einen gleichen Leistungsumfang hat, kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, so dass für beide Unterstützungsformen zusammen für einen Zeitraum von maximal acht Wochen bis zu 3.224 EUR pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Unterstützung kann ab 2015 auch von Demenzkranken, die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind, in Anspruch genommen werden. Im Landkreis Nordwestmecklenburg bieten 10 Einrichtungen insgesamt 33 Kurzzeitpflege-plätze an. Dabei handelt es sich ausnahmslos um eingestreute Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen, während es eigenständige Kurzzeitpflege-Einrichtungen hier nicht gibt. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern; Berechnungen des Ministeriums f�r Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, 2013
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte: Frau Ursula Arndt Tel.: Zurück zu Seite 4 Weiter zu Seite 6 |